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WIRTSCH AFT LICHE MITTE1LUNGEN.
!>BR BAUINGENIETJU
1926 HEFT 1.
Abb. 1. Hotel ),Xether]and<
(linkes Gebaude)
in New-York-Stadt.
Abb. 2. Turmaufbau vom Hotel
Netherland (New- York-Stadt)
nach dem Brand am 12. 4. 1927.
Ausgange in kiirzester Frist verqualm t sein werden, was bereits aus-
reicht, um sie unbenutzbar zu machen. Eine Panik geniigt, und alle
Feuerwehrhilfe ist vergeblich. Dr. R . Bd.
werden konnen. D er neue Betonkern ist bis in den Fels hinabgefiibrt,
der von 4,5 m tiefen Bohrlochem aus, in Abstanden von 4,5 m durch
eingepreBten Zementm ortel gedichtet-worden ist, und ubergreift den
alten Betonkern beiderseits auf 3 m Lange. D er 17,7 m breite Uberlauf-
kanal ist 35 m w eit unterhalb der Damm krone fortgeftihrt, am Ende
m it einer Herdm auer abgescblossen und reicht fiir die gróBten Hoch-
wasser aus. (Nach E ngineerin g.vom 5. Aug. 1927, S. 176 177 m it
9 Abbild.) N.
W IR T S C H A F T L IC H E M ITTE IL U N GEN .
Die Arbeitsgem einschaft fiir wirtschaftliches Bauen im Rhein-
und Ruhrbezirk hat sich in einer Eingabe an den PreuBischen W ohl-
fahrtsm inister fiir e in e st& rk er e B e r iic k s ic h t ig u n g d es R h c in -
un d R u h rg e b ie te s b e i d e r V e r t e il u n g d e r M it te l d es s t a a t-
lic h en W o h n u n g sb a u fo n d s eingesetzt. E s w ird auf Grund der
Ergebnisśc der Reichswohnungszahlung vom M ai 1927 darauf hin-
gewiesen, daB die ans der Hauszinssteuer zur Verfiigung stehenden
Wohnungsbaumittel nicht in gerechter W eise verteilt worden sind.
In einer Gegeniiberstellung der Yerhaltniszahlen der Fehlwohnungen
und der W ohnungsbaum ittel pro Ko pf der Einwohner wird nacli-
gewie9en, daB nicht nur im D urchschnitt des Ruhrkolilenverbands-
bezirks, sondern auch in jeder einzelnen GroBstadt des Ruhrbezirks
die staatliclien W ohnungsbaumittel nicht die Hohe erreichen, die in
PreuBen im Durchschnitt auf den K opf der Bevolkerung entfallen,
Aus den Ergebnissen der W ohnungszablung und einer im Ok-
tober veróffcntlichten Dbersicht des PreuBischen W ohlfahrtsm ini-
steriums ergibt sich folgendes Zahlenbild:
Von 100 Ge-
samthaus-
haltungen haben
keine eigene
W ohnung
W ohnungsbau
m ittel pro K opf
der Einwohner
RM
Davon aus
Staatsfonds pro
K opf der Ein
wohner
RM
In PreuBen im
'
.
Durchschnitt
Tm Rubrkohlen-
bezirk im
5.9
i 2.43
3.29
Durchschnitt
S,i 8 10,97
2.47
A a ch en
..............
3.3
20,01.
i,4S
Dusseldorf . . . .
7.o 19.43
0,94
K o ln
...................
<V7
17,60
1.47
Dortm und . . . .
S,S
14,12
1.33
Duisburg
..........
6,S
13.74
1.56
Essen
..........
..
7.8
13,20
1.44
M iilheim -Ruhr.
5.7
13.38
1,62
Oberhausen . ..
3,6
13.67
2,67
B o ch u m
............
7.8
11,90
1.47
Gelsenkirchen .
10,6
10,22
1.55
In der Eingabe wird auf die Bedeutung hingewiesen, die das
Ruhrgebiet ais groBtes W irtschaftsgebiet fiir Reich und Staat bc-
sitzt, die aber unvcreinbar ist m it der bisherigen stiefm utterliclien
Behandlung dieses Bezirkes.
Dieses MiBverhaltnis ist allein dam it zu erklaren, daB die W oh-
nungsnot in ihren ortlichen GroBen nicht festgestelit war. Nachdem
aber nunm chr diese Frage geklart worden ist, w ird erw artet, daB
mit gróBter Beschleunigung ein gerechter Ausgleich vorgenomm en wird.
In der Eingabe wird zum SchluB um folgende MaBnahmen
gebeten:
1. Dem R uhrkohlenverbandsbezirk fiir das Jahr 1927 noch
eine auBerordentliclie Zuwendung aus dem Staatsfonds zu machen
in einer Hohe, welche die ungenugende Beriicksichtigung des Jahres
1926, gemessen am preuBischen Durcliscbnitt, ausgleicht.
2. Zur Verm eidung weiterer Ungleichheiten in Zukunft alle
M ittel aus allen staatlichen Fonds, die fiir den W ohnungsbau be-
stim m t sind, nach einem einheitlichen Schliissel zu verteilen, der so-
wohl die Hohe des gem eindliclien Aufkom mens an Hauszinssteuern,
ais die GroOe der prozentualen Wohnungsfehlm enge ausgleichend
beriicksichtigt.
3. Diesen Schliissel und die Hohe der zu erwartenden Zuwen-
dungen bei Beginn jedes Baujahres so zeitig bekanntzugeben, daB
die
Stadte und Gemeinden in der Lage sind, diese M ittel in ihr all-
jahrliches Bauprogramm einzustellen, weil nur auf diese W eise die
rechtzeitige Yenvendung dieser M ittel sichergestellt wird.
Verordnung iiber die W artezeit fiir Arbeitslose. Der Verw al-
tungsrat der Reichsanstalt fur Arbeitsverm ittlung und Arbeitslosen-
versicherung hat am 2. Dezem ber 1927 auf Grund des § n o , Abs. 3
des Gesetzes iiber Arbeitsverm ittlung und Arbeitslosenversicherung
vom 16. Juli 1927 eine Verordnung iiber die W artezeit fur A rbeits
lose erlassen, die nach A rtikel 6 der Verordnung am 12. D ezember
1927 in K ra ft getreten ist. Diese Verordnung beruhrt das Baugewerbe
sehr em pfindlich, denn sie bestim mt in ihrem A rtikel 2:
W a r ein Arbeitsloser in den letzten 12 Monaten vor der Arbeits-
losm eldung insgesam t mindestens <5 Monate liindurch in einem Be-
triebe tatig, der in unm ittelbarer Folgę von Witterungsverhaltnissen
alljahrlich in der Regel eingeschrankt oder zeit\veilig eingestellt wird,
so betragt die W artezeit fiir ihn 2 W ochen. H at die Beschaftigung
insgesam t m indestens 8 Monate gedauert, so betragt die W artezeit
3 W ochen.
W ahrend bisher keine besonderen Feuersicherheitsvorschriften
fiir noch nicht bewohnte Gebaude in N ew Yo rk bestanden, sollen jetzt
bei jedem Neubau auBerhalb jedes Gebaudes vom siebenten Stockwerk
ab, und innerhalb vom zweiten ab, W asseranschlusse gleich m it liocb-
gebaut werden. W ie ungeheuer
groB die Feuersgefahr bei
W olkenkratzern trotz Eisen,
Stein- und Betonum mantelung,
ja selbst trotz eiserner Móbel
und Tiiren, auch in fertigem Zu
stand, ist, kom mt einem hier-
durch wTieder zum BewuBtsein.
Die durchgehenden hohen Ent-
luftungskanale und ' Aufzugs-
schachte weisen eine derartige
Zugw irkung auf, daB auch nur
bei dem Kerinesten Feuer alle
Wiederherstellung einer Erdtalsperre in Nord-Wales.
Von den beiden im Jahre 1925 zerstorten Talsperren bei Dolgarro
(Nord-Wales) hat die obere durch einen Stollen m it einer benachbarten
so yerbunden werden konnen, daB kein W asser verloren geht, und die
untere durch ein Stiick neuen Dammes (Abb. 1), m it einem neuen
Oberlauf aus M auerwerk darin, verhaltnism aBig billig wiederhergestellt
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